Unsere Leistungen
Grundstücke
Die Gestaltung von Grundstücksgeschäften gehört zu unserer Kernkompetenz. Von der juristischen Begleitung bei der Entwicklung ganzer Wohngebiete bis zum Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung – in diesen Bereichen sind wir Ihr Ansprechpartner.
Unsere Leistungen sind vielfältig. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen für Neubauprojekte, begründen Wohnungseigentum, beurkunden Ihren privaten Haus- oder Wohnungskauf, gestalten Grundschulden und Hypothekenoder sorgen für die Löschung von Grundstücksbelastungen. Dabei ist uns wichtig, dass die Ziele aller Beteiligten zukunftssicher und wirtschaftlich vernünftig umgesetzt werden.
Unternehmen
Auch nach der Gründung sind wir immer für Sie da. Gesellschafterversammlungen, Satzungsänderungen, Geschäftsführerbestellungen, Umwandlungen und Handelsregisteranmeldungen – in allen diesen Bereichen des Gesellschaftsrechtes arbeiten wir schnell und zuverlässig.
Erbschaft und Schenkung
Möchten Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen unter welchen Umständen bekommen soll, dann wenden Sie sich gerne an uns. Das Testament ist ein wichtiges Geschäft in Ihrem Leben. Eine juristische Beratung kann Streit zu vermeiden helfen. Auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Überlegungen können in der Gestaltung zu berücksichtigen sein. Wir entwerfen in Zusammenarbeit mit Ihnen ein Dokument, dass Ihren Willen zutreffend wiedergibt und Streit vermeidet.
Erbengemeinschaften beraten wir dabei, das Erbe fair und zielgerichtet auseinanderzusetzen. Die Streitvermeidung in der Familie ist uns dabei besonders wichtig.
Vorsorge und Betreuung
Ehepartner und Kinder sind in dieser Situation nicht automatisch für sie zuständig. Vor allem sind nahestehende Personen nicht ohne weiteres in der Lage, rechtlich wirksam Erklärungen für Sie abzugeben. Deshalb sind General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und ggf. Patientenverfügungen unerlässlich. Wir beraten Sie in diesem Rechtsbereich ausführlich und umfassend und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.
Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht
Im Wohnungseigentumsrecht helfen wir Ihnen bei Schwierigkeiten mit anderen Miteigentümern oder der Hausverwaltung. Wir prüfen für Sie Eigentümerbeschlüsse und Wohngeldabrechnungen. Wir setzen Ihre Rechte aus Gemeinschafts- und Teilungsordnung durch.
Im Mietrecht gestalten und prüfen wir für Vermieter privat und gewerblich genutzter Räume Mietverträge, treiben offene Mieten und Betriebskosten bei, übernehmen die Kündigung von Mietverträgen und sorgen für eine schnelle Räumung. Wir setzen Mieterhöhungen durch.
Im Haftungsrecht beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Schadensersatzanprüchen (insbes. Anwaltshaftung, Notarhaftung). Berufsgenossenschaften vertreten wir bei der Durchsetzung übergegangener Ansprüche.
Im Rahmen unseres Forderungsmanagements übernehmen wir für Sie kostengünstig den kompletten Forderungseinzug über die gerichtliche Beitreibung bis zur engagierten Zwangsvollstreckung.
Im Gewerblichen Rechtschutz wahren wir Urheber-, Marken- und Patentrechte unserer Mandanten und schützen sie vor unlauterem Wettbewerb. Wir beraten und begleiten Sie bei der Durchsetzung insbesondere von Unterlassungsansprüchen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens anderer Unternehmen.
Die durch das Kennzeichenrecht, insbesondere Markenrecht, Firmenrecht, Namensrecht und Domainrecht geschützten Geschäftszeichen dienen nicht nur der Unterscheidung und Herkunftsidentifikation von Unternehmen und Produkten; die Kennzeichen stellen für das Unternehmen auch einen erheblichen Wert dar.
Der Schutz dieser Rechte beginnt nicht erst mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Daher unterstützen wir unsere Mandanten beginnend mit der Namensfindung und Überprüfung der Verfügbarkeit und Schutzfähigkeit der jeweiligen Kennzeichen, erarbeiten in Bezug auf Marken das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und übernehmen die Anmeldung beim jeweiligen Register wie dem Deutschen Patent- und Markenamt oder international dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.
Um dem wirtschaftlichen Wert von Marke, Firma, Name oder Domain gerecht zu werden, gestalten und verhandeln wir Lizenz- und Übertragungsverträge.
Arbeitsrecht
Wir beraten Unternehmen bei der Planung und Durchsetzung von personellen Maßnahmen. Wir entwickeln Prozessstrategien und führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Wir beraten und vertreten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Wir begleiten Unternehmen bei Umstrukturierungen, Personalanpassungsmaßnahmen und Betriebsübergängen.
Arbeitnehmer vertreten wir gegen unberechtigte betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen und Abmahnungen.
In Kündigungsschutzverfahren treten wir bundesweit bei sämtlichen Gerichten und in sämtlichen Instanzen auf.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten beim Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen sowie bei allen Fragen im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit, Altersteilzeit und betrieblicher Altersversorgung.
Privates Bau- und Architektenrecht
Unsere Tätigkeit beginnt bei der Vertragsgestaltung sowohl von Architekten- und Ingenieurverträgen als auch von Bauverträgen nach BGB und VOB/B. Eine intensive Beratung in diesem Stadium vermindert die Gefahr streitiger Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern. Langwierige und kostenintensive Bau- und Honorarprozesse werden so vermieden.
Bei größeren und komplexe Bauvorhaben – das gilt gleichermaßen für den Hochbau als auch den Tiefbau – sind wir begleitend tätig. Im Vordergrund steht hier die Beratung der Bauherrenseite, aber auch der Architekten und Ingenieure. Bei Auftreten von Mängeln gilt es, die Feststellung der Mängel und deren Beseitigung zu organisieren, zu steuern und zu optimieren.
Bei der Geltendmachung wie auch der Abwehr von Werklohn-, Architekten- und Ingenieurhonoraransprüchen, Mängel- und Schadenersatzansprüchen vertreten wir unsere Mandanten bei allen deutschen Zivilgerichten erster und zweiter Instanz und in Schiedsgerichtsverfahren.
Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Rechts der Personengesellschaften bringen den nicht rechtskundigen Laien Lebenssachverhalte „in Gesellschaft“, die er zum Zeitpunkt des Eintritts gar nicht als rechtserheblich wahrnimmt.
Der von einer Personengesellschaft angestrebte oder verfolgte Zweck bringt für den gestaltenden Juristen zusätzlich die Notwendigkeit von spezifischen Branchenkenntnissen sowie von Kenntnissen des Steuerrechts mit sich, um beispielsweise die Partnerschaftsverträge von Freiberuflern wie Ärzten, Architekten, Steuerberatern oder aber den Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts effektiv und interessengerecht zu gestalten.
Im Bereich von Handel, Gewerbe, Industrie und Dienstleistung konkurrieren die Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die GmbH & Co. KG, mit den Kapitalgesellschaften, der GmbH und der (kleinen) Aktiengesellschaft.
Das Gesellschaftsrecht wird in diesen Bereichen seit Jahren durch europäische Rechtsangleichungen stark beeinflusst. Gleichzeitig führte das Motiv des zu schützenden Interesses der Gläubiger im Spannungsfeld zu Gesellschaften mit beschränkter Kapitalhaftung zu zahlreichen Rechtsänderungen.
Erheblicher Beratungsbedarf besteht hinsichtlich der Rechtsform, insbesondere bis die politisch diskutierte einheitliche Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften erreicht ist. Dies kann Transformationen in andere Rechtsformen erfordern, nach dem Umwandlungsgesetz oder den normalen Regeln bis hin zu asset-deal (oder Einzelwirtschaftsgüterkauf).
Als Variante kommt in der Praxis des Mittelstandes noch sehr verhalten die Wahl einer anderen Rechtsordnung z. B. durch grenzüberschreitende Sitzverlegungen hinzu.
An dieser Stelle können die dynamischen Veränderungen und das Gestaltungspotenzial für Mutige wie für Besonnene nur angerissen werden. Die vielfachen Möglichkeiten führen jedoch zeitweilig auch zu Zwistigkeiten der Gesellschafter untereinander, die Rat, Vertretung und notfalls auch energisches Handeln erfordern. Ein nicht rechtzeitig durch Klage angefochtener Gesellschafterbeschluss kann für die anderen Gesellschafter den Durchmarsch bedeuten. Das Handeln der Gesellschafter und die Pflichten der Organe der Gesellschaft können ebenfalls durch die Dynamik wirtschaftlicher Abläufe oder durch Passivität Korrekturbedarf bis hin zu Schadensersatzansprüchen auslösen. Hier stehen die Vorstände und Geschäftsführer zunehmend vor Haftungsfragen, die sie als Laien allein nicht lösen können.
Dies ist eines unserer Hauptbetätigungsfelder in der täglichen Arbeit.
Beim Unternehmenskauf und bei Kapitalbeteiligungen sind die potentiellen Risiken wesentlich komplexer als beim Kauf eines einzelnen Wirtschaftsgutes. Hierzu gehören insbesondere Steuernachforderungen aufgrund von Betriebsprüfungen, nachteilige Klauseln in Verträgen, Projekte mit Verlustpotential oder schlummernde Ruhestandsverpflichtungen. Aus der Sicht des Käufers ist daher eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse erforderlich, die so genannten Due Diligence. Die zu prüfenden Kernbereiche sind Finanzen, Recht (Verträge, Haftungsrisiken), Steuern und Marktstellung/Produkte. Bei der Erfassung der rechtlichen Risiken arbeiten wir mit den Beratern, die mit der wirtschaftlichen bzw. technischen Analyse beauftragt sind, eng zusammen.
Verwaltungsrecht
Abfallrecht
Abgabenrecht (Beiträge, Gebühren)
Öffentliches Baurecht
Planungsrecht
Umweltrecht
So erreichen Sie uns
Wir freuen uns, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten.
Telefonzeiten: Montag – Freitag: 9-12 Uhr &
Montag, Dienstag, Donnerstag: 15-17 Uhr
Kanzlei Dr. Britta Specht
Martin Gollasch – Uwe Pätzmann
Hafenstraße 33
23568 Lübeck
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